Pressemitteilung 03/2010Nichtraucherschutz mit Augenmaß - DEHOGA Hessen begrüßt Verabschiedung des neuen NichtraucherschutzgesetzesKlare Regelungen und Rechtssicherheit für das Gastgewerbe(Wiesbaden, 03. März 2010) Der Hessische Landtag hat heute mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen die Neuregelung des Rauchverbots beschlossen. Damit ist die Rechtslage endlich den tatsächlichen Gegebenheiten in der hessischen Gastronomie angepasst worden: Getränkegeprägte Einraumgaststätten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nun auch mit dem Segen des Gesetzgebers frei entscheiden, ob sie das Rauchen gestatten oder nicht. Eine Neuregelung der Gesetzeslage in Hessen war auf Grund des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 30. Juli 2008 notwendig geworden. Das neue Nichtraucherschutzgesetz tritt zum 17. März 2010 in Kraft.Durch die pragmatische Anwendung des Richtspruchs durch das hessische Gesundheitsministerium wurden viele kleine Kneipen vor dem wirtschaftlichen Ruin bereits bewahrt. Die heute beschlossene Novelle schafft endlich Rechtssicherheit. Das neue Gesetz setzt die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent um und sieht vor, dass in komplett abgetrennten Rauchernebenräumen und bei Gaststätten mit weniger als 75qm Gastfläche ohne einen solchen Nebenraum, wenn keine, kalte oder nur einfach zubereitete Speisen gereicht werden, der Gastwirt selbst über das Rauchverbot entscheiden darf. Der Zutritt ist Jugendlichen unter 18 Jahren in Raucherräumen und in als Raucherlokal gekennzeichneten Betrieben verboten. Sowohl Gäste als auch Gastwirte profitieren von den Anpassungen des neuen Gesetzes: künftig können bei Familienfeiern, Betriebsjubiläen und weiteren echten geschlossenen Gesellschaften Gastgeber und Gastronomen selbst entscheiden, das Rauchen zu erlauben oder nicht. „Die Zustimmung zum Nichtraucherschutzgesetz kommt insbesondere den kleinen getränkegeprägten Betriebe zu Gute, welche besonders unter dem hessischen Nichtraucherschutzgesetz gelitten haben“, so DEHOGA Hessen Präsident Reinhard Schreek. „Dieses Gesetz ist ein klares Bekenntnis zur Freiheit des mündigen Bürgers.“ Dabei betont der Branchenvertreter die gleichzeitige Verantwortung der Gastronomen für eine saubere Umsetzung und einem in der Mehrheit der Betriebe fest verankerten Nichtraucherschutz. Die von Kritikern geäußerte Bedenken, die Neuregelung des Rauchverbotes in der heute verabschiedeten Fassung weiche einen effektiven Schutz von Nichtrauchern vor den gefahren des Passivrauchs auf, weist der DEHOGA entschieden zurück. „Die Mehrheit der hessischen Restaurants, Bars und gastronomischen Betriebe ist und bleibt rauchfrei oder bietet ein deutlich überwiegendes Angebot für nicht rauchende Gäste.“, weiß Hauptgeschäftsführer Julius Wagner zu berichten. „Es geht um einen Nichtraucherschutz mit Augenmaß, der die existenziellen Bedürfnisse der Gaststättenbetreiber ebenso respektiert wie den berechtigten Belangen eines umfassenden Gesundheitsschutzes gerecht wird. Und nicht zuletzt geht es auch um den Schutz eines wertvollen gewachsenen Kulturgutes der hessischen Gastronomie: die kleine Kneipe um die Ecke.“, so Wagner weiter. Dies setze die aktuelle beschlossene Neuregelung voll und ganz um. Der DEHOGA Hessen sieht es nunmehr als seine Aufgabe an, die Betriebe bei der gesetzeskonformen Umsetzung in der Praxis zu unterstützen, breite Aufklärung zu leisten und bestehende Unsicherheiten endgültig zu beseitigen.
*Kostenlos für DEHOGA Mitglieder. Nichtmitglieder können diese Kennzeichnungsschilder für 6,80 € beim DEHOGA Hessen beziehen. |
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